Bericht und Anträge Geschäftsprüfungskommission
An die Bürgerversammlung der Ortsbürgergemeinde
Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung der Ortsbürgergemeinde Rorschach, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr und das Budget 2024 geprüft.
Verantwortung des Ortsbürgerrates
Der Ortsbürgerrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets und die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist.
Darüber hinaus ist der Ortsbürgerrat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Geschäftsprüfungskommission
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Auf stellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.
Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und die Amtsführung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr sowie das Budget 2024 den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften.
Berichterstattung
Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
Anträge der GPK
Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:
1. Die Jahresrechnung 2023 der Ortsbürgergemeinde Rorschach sei zu genehmigen.
2. Die Anträge des Rates über Budget für das Rechnungsjahr 2024 seien zu genehmigen.
Rorschach, 29. Februar 2024
Die Geschäftsprüfungskommission
Gallus Schlachter, Präsident
Markus Hammerschmidt
Antonella Cicchino
Ida Trenti-Strazzeri
Christian Baumann