Die Wahlen

Folgende Organe und Gremien sowie Funktionspersonen werden durch die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger gewählt 

– Bürgerrat 
– Präsident 
– Geschäftsprüfungskommission 
– Stimmenzähler 

Die Wahlen erfolgen jeweils für eine Wahldauer von vier Jahren.

Obligatorisches Referendum / Bürgerversammlung

Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird immer eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durchgeführt: 

– Änderungen Gemeindeordnung 
– Jahresrechnung und Budget 
– Ausgaben von mehr als CHF 150‘000 
– Erwerb/Verkauf von Liegenschaften von mehr als CHF 500‘000 
– Initiativbegehren 
– Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben 
– Mitgliedschaften bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden

Fakultatives Referendum / Volksvorschlag

Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird dann eine Urnenabstimmung durchgeführt, wenn dies 1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit ihrer Unterschrift verlangen – «das Referendum ergreifen»: 

– Änderung von Reglementen 
– Ausgaben über CHF 500‘000 

Initiative

1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Initiative einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Initiative kann sich richten auf: 

– Änderung Gemeindeordnung 
– Änderung von Reglementen 
– Ausgaben über CHF 150‘000

Volksmotion

1/50 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Volksmotion einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Abstimmung durchgeführt wird.