Die politischen Rechte in der Ortsbürgergemeinde

Die Wahlen

Folgende Organe und Gremien sowie Funktionspersonen werden durch die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger gewählt 

- Bürgerrat 
- Präsident 
- Geschäftsprüfungskommission 
- Stimmenzähler 

Die Wahlen erfolgen jeweils für eine Wahldauer von vier Jahren.

 

Obligatorisches Referendum / Bürgerversammlung

Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird immer eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durchgeführt: 

- Änderungen Gemeindeordnung 
- Jahresrechnung und Budget 
- Ausgaben von mehr als CHF 150‘000 
- Erwerb/Verkauf von Liegenschaften von mehr als CHF 500‘000 
- Initiativbegehren 
- Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben 
- Mitgliedschaften bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden

 

Fakultatives Referendum / Volksvorschlag

Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird dann eine Urnenabstimmung durchgeführt, wenn dies 1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit ihrer Unterschrift verlangen – «das Referendum ergreifen»: 

- Änderung von Reglementen 
- Ausgaben über CHF 500‘000 

Initiative

1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Initiative einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Initiative kann sich richten auf: 

- Änderung Gemeindeordnung 
- Änderung von Reglementen 
- Ausgaben über CHF 150‘000 

Volksmotion

1/50 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Volksmotion einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Abstimmung durchgeführt wird.