Die politischen Rechte in der Ortsbürgergemeinde
Die Wahlen
Folgende Organe und Gremien sowie Funktionspersonen werden durch die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger gewählt
- Bürgerrat
- Präsident
- Geschäftsprüfungskommission
- Stimmenzähler
Die Wahlen erfolgen jeweils für eine Wahldauer von vier Jahren.
Obligatorisches Referendum / Bürgerversammlung
Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird immer eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft durchgeführt:
- Änderungen Gemeindeordnung
- Jahresrechnung und Budget
- Ausgaben von mehr als CHF 150‘000
- Erwerb/Verkauf von Liegenschaften von mehr als CHF 500‘000
- Initiativbegehren
- Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben
- Mitgliedschaften bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
Fakultatives Referendum / Volksvorschlag
Über folgende Beschlüsse des Bürgerrates wird dann eine Urnenabstimmung durchgeführt, wenn dies 1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit ihrer Unterschrift verlangen – «das Referendum ergreifen»:
- Änderung von Reglementen
- Ausgaben über CHF 500‘000
Initiative
1/10 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Initiative einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Initiative kann sich richten auf:
- Änderung Gemeindeordnung
- Änderung von Reglementen
- Ausgaben über CHF 150‘000
Volksmotion
1/50 der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können eine Volksmotion einreichen und verlangen, dass über ein von ihnen vorgeschlagenes Begehren eine Abstimmung durchgeführt wird.