Die Ortsbürgergemeinde Rorschach ist nach Verfassung des Kantons St.Gallen als Spezialgemeinde eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie erbringt wichtige Services und Leistungen im öffentlichen Interesse. Sie trägt damit wesentlich zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Stadt Rorschach bei.

Die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger

Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Summe oberstes Organ. Sie beraten und beschliessen an der Bürgerversammlung. Sie verabschieden die Gemeindeordnung und Reglemente sowie Budget, Jahresrechnung und grössere Ausgaben der Ortsbürgergemeinde und entscheiden über freie Aufgaben innerhalb der Gemeindeautonomie. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Gebiete der Stadt Rorschach Wohnsitz haben und deren Stimmrecht besitzen.

Der Bürgerrat

Der aus fünf Mitgliedern bestehende Bürgerrat ist das Leitungs- und Verwaltungsorgan der Ortsbürgergemeinde. Der Präsident ist Vorsitzender des Gremiums und vertritt die Ortsbürgergemeinde nach aussen. Die Aufgaben gliedern sich in Ressorts. Jedes Mitglied des Bürgerrates leitet eines oder mehrere Ressorts. Der Bürgerrat ist strategisch und operativ tätig. Er fasst unternehmerische Entscheide im Rahmen seiner Kompetenzen und unterbreitet den Bürgerinnen und Bürgern Konzept und Gutachten von besonderer Wichtigkeit. Der Bürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgerinnen und Bürger, sorgt für eine effiziente Geschäftsführung mit einer erfolgswirksamen Finanzpolitik.

Mitglieder des Bürgerrates

Die Geschäftsprüfungskommission GPK

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung die Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Wertanlagen. Sie überwacht die Finanzgeschäfte mit Rechnungslegung und Budget. 

Mitglieder der GPK

Die Stimmenzähler

Die drei Stimmenzähler teilen sich die Aufgaben des Stimmregisterbüros. Sie erledigen die Stimmenauszählung bei der Bürgerversammlung. Sie erfüllen die Zutrittsregelung zum Versammlungslokal und sorgen für eine korrekte Sitzordnung bei Versammlungen (stimmberechtigte Personen / nicht stimmberechtigte Personen). 

Stimmenzähler