Die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger
Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Summe oberstes Organ. Sie beraten und beschliessen an der Bürgerversammlung. Sie verabschieden die Gemeindeordnung und Reglemente sowie Budget, Jahresrechnung und grössere Ausgaben der Ortsbürgergemeinde und entscheiden über freie Aufgaben innerhalb der Gemeindeautonomie. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Gebiete der Stadt Rorschach Wohnsitz haben und deren Stimmrecht besitzen.
Der Ortsbürgerrat
Der aus fünf Mitgliedern bestehende Ortsbürgerrat ist das Leitungs- und Verwaltungsorgan der Ortsbürgergemeinde. Der Präsident ist Vorsitzender des Gremiums und vertritt die Ortsbürgergemeinde nach aussen. Die Aufgaben gliedern sich in Ressorts. Jedes Mitglied des Bürgerrates leitet eines oder mehrere Ressorts. Der Bürgerrat ist strategisch und operativ tätig. Er fasst unternehmerische Entscheide im Rahmen seiner Kompetenzen und unterbreitet den Bürgerinnen und Bürgern Konzept und Gutachten von besonderer Wichtigkeit. Der Bürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgerinnen und Bürger, sorgt für eine effiziente Geschäftsführung mit einer erfolgswirksamen Finanzpolitik.
Mitglieder des Bürgerrates
Die Geschäftsprüfungskommission GPK
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung die Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Wertanlagen. Sie überwacht die Finanzgeschäfte mit Rechnungslegung und Budget.
Mitglieder der GPK
Die Stimmenzählerinnen und Stimmzähler
Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler stellen durch ihre wertvolle Arbeit die ordnungsgemässe Durchführung von Bürgerversammlungen sicher, indem sie bei Abstimmungen und Wahlen eine aktive Rolle ausüben: Sie zählen beispielsweise Abstimmungs- und Wahlzettel aus und stellen das jeweilige Abstimmungs- und Wahlergebnis fest.